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Freitag, 24. Juli 2026

Eine Anzeige wegen Verleumdung ist der rechtliche Schritt gegen wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen, die den Ruf einer Person schädigen.

Der Tatbestand ist im deutschen Strafgesetzbuch in § 187 StGB verankert. Er schützt die Ehre und das gesellschaftliche Ansehen des Einzelnen vor böswilligen Lügen. Doch wie läuft eine Anzeige ab, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und was unterscheidet die Verleumdung von anderen Ehrdelikten?


Abgrenzung zu Beleidigung und übler Nachrede

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Rechtlich gibt es jedoch klare Unterschiede:Beleidigung (§ 185 StGB): Hierbei handelt es sich um ein ehrverletzendes Werturteil, das direkt gegenüber der betroffenen Person geäußert wird.

Üble Nachrede (§ 186 StGB): Jemand verbreitet eine Behauptung über eine Person, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann. Der Verbreiter weiß selbst nicht sicher, ob es stimmt.

Verleumdung (§ 187 StGB): Dies ist die schwerste Form. Der Täter behauptet eine Unwahrheit, obwohl er genau weiß, dass diese komplett erfunden ist. Es liegt also vorsätzliche Bösartigkeit vor.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anzeige

Damit eine Strafanzeige wegen Verleumdung Aussicht auf Erfolg hat, müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

Tatsachenbehauptung: Es muss sich um eine konkrete Behauptung handeln, die dem Beweis zugänglich ist.Unwahrheit: Die Behauptung muss nachweislich unwahr sein.

Ehrenrührigkeit: Die Lüge muss geeignet sein, das Opfer verächtlich zu machen.Wider besseres Wissen: Der Täter muss im Moment der Äußerung gewusst haben, dass er lügt.

Ablauf der Anzeige und Fristen

Da die Verleumdung ein sogenanntes Antragsdelikt ist, reicht eine reine Strafanzeige meist nicht aus. Das Opfer muss zusätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Tat und des Täters einen formellen Strafantrag stellen. Die Anzeige kann persönlich bei jeder Polizeidienststelle oder online über die offizielle Internetwache der Polizei eingereicht werden.


Beweissicherung ist der Schlüssel

Da das Verfahren im Strafrecht strengen Beweisregeln unterliegt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Bei Verleumdungen im Internet sollten Betroffene sofort Screenshots anfertigen. Diese müssen den gesamten Kontext, den Benutzernamen des Täters sowie Datum und Uhrzeit zeigen. Auch die Benennung von Zeugen stützt das Verfahren massiv

Strafmaß bei Verleumdung

Das Gesetz sieht für Verleumdung empfindliche Strafen vor. Im Regelfall droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 

Wird die Tat jedoch öffentlich, in einer Versammlung oder im Internet begangen, erhöht sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Zudem können Betroffene zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Samstag, 25. Juni 2022

Verleumdung als Straftat...

Was ist eine Beleidigung bzw. Verleumdung?


Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne besteht dann, wenn eine Person Missachtung gegenüber einer anderen äußert. Dies kann auf viele verschiedene Weisen geschehen, muss jedoch unbedingt wahrnehmbar sein, um einen Strafbestand zu erfüllen. Beleidigungen können nicht nur verbal geäußert werden, sondern auch durch Gestik, Schrift, Tonaufnahmen und Bilder.


Für die Geldstrafe, die bei einer Anzeige wegen Beleidigung und einer entsprechenden Verurteilung fällig wird, gibt es keinen allgemein verbindlichen Bußgeldkatalog. Hier ergehen die Urteile immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Fallkonstellation.

So wehren Sie sich gegen Verleumdung 

Häufig ist es so, dass von einer Verleumdung kein messbarer Schaden ausgeht. In so einem Fall ist es immer ratsam, den Täter direkt zu konfrontieren und aufzufordern, die Lüge möglichst aus der Welt zu schaffen. Ist die Verleumdung nämlich nicht schwerwiegend genug, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren wegen Fehlen des öffentlichen Interesses einstellt und auf ein Privatklageverfahren verweist. 

Sollte die Verleumdung strafrechtliche Bestände einbeziehen, zum Beispiel wenn Ihnen jemand Steuerhinterziehung andichtet, sollten Sie eine Strafanzeige aufgeben. Eine gute Aussicht auf Erfolg haben Sie dann, wenn der Täter sich zum Beispiel an Ihren Chef wendete und Sie dadurch Ihren Job verloren haben und somit ein messbarer Schaden entstanden ist.


Weitere Links zum Thema

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung