Was ist eine Beleidigung bzw. Verleumdung?
Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne besteht dann, wenn eine Person Missachtung gegenüber einer anderen äußert. Dies kann auf viele verschiedene Weisen geschehen, muss jedoch unbedingt wahrnehmbar sein, um einen Strafbestand zu erfüllen. Beleidigungen können nicht nur verbal geäußert werden, sondern auch durch Gestik, Schrift, Tonaufnahmen und Bilder.
Für die Geldstrafe, die bei einer Anzeige wegen Beleidigung und einer entsprechenden Verurteilung fällig wird, gibt es keinen allgemein verbindlichen Bußgeldkatalog. Hier ergehen die Urteile immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Fallkonstellation.
So wehren Sie sich gegen Verleumdung
Häufig ist es so, dass von einer Verleumdung kein messbarer Schaden ausgeht. In so einem Fall ist es immer ratsam, den Täter direkt zu konfrontieren und aufzufordern, die Lüge möglichst aus der Welt zu schaffen. Ist die Verleumdung nämlich nicht schwerwiegend genug, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren wegen Fehlen des öffentlichen Interesses einstellt und auf ein Privatklageverfahren verweist.
Sollte die Verleumdung strafrechtliche Bestände einbeziehen, zum Beispiel wenn Ihnen jemand Steuerhinterziehung andichtet, sollten Sie eine Strafanzeige aufgeben. Eine gute Aussicht auf Erfolg haben Sie dann, wenn der Täter sich zum Beispiel an Ihren Chef wendete und Sie dadurch Ihren Job verloren haben und somit ein messbarer Schaden entstanden ist.
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