Montag, 30. Juni 2025

Eine Strafanzeige wegen Verleumdung kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Es ist wichtig, Beweise für die unwahren Tatsachenbehauptungen zu sammeln, da Verleumdung nach § 187 StGB strafbar ist.

Die Anzeige muss sowohl eine Strafanzeige als auch einen Strafantrag umfassen, wobei der Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat und des Täters gestellt werden muss. Verleumdung bedeutet, über einen anderen eine unwahre, ehrverletzende Behauptung in die Welt zu setzen, also bewusst zu lügen. 

Wenn z. B. jemand über seinen Mitschüler Florian auf Facebook schreibt: "Florian hat gestern was geklaut!", obwohl derjenige weiß, dass das gelogen ist, dann ist das eine Verleumdung. Da diese über das Internet einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist - das Gesetz nennt das "öffentlich" - wird eine schwerere Strafe angedroht: Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren nach § 187 StGB.